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   OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08   

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https://dejure.org/2008,16374
OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16374)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31.03.2008 - 1 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16374)
OLG Rostock, Entscheidung vom 31. März 2008 - 1 W 22/08 (https://dejure.org/2008,16374)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhängigkeit einer Klage bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage; Rechtshängigkeit einer Klage bei Behandlung eines Prozesskostenhilfegesuchs durch das Gericht als Klage mit kostenrechtlichen Folgen für den Antragsteller bei Klagerücknahme

  • Judicialis

    ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 269 Abs. 4; ; GKG § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der gleichzeitigen Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem PKH-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1142f.; OLG München, Rpfleger 1989, 70 m.w.N.; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., § 117 Rn. 7).

    Anders verhält es sich hingegen, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, FamRZ 1996, 1142f.; Zöller/Philippi, a.a.O., m.w.N. a.d.Rspr.).

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Anders verhält es sich hingegen, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, FamRZ 1996, 1142f.; Zöller/Philippi, a.a.O., m.w.N. a.d.Rspr.).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Stellt die Partei klar, dass sie die Klage nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung erheben will, so ist die Klage auch dann nicht beim Gericht anhängig geworden, wenn der Schriftsatz inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entspricht (vgl. BGH, MDR 2003, 1314).
  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Anders verhält es sich hingegen, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung stellen will (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, FamRZ 1996, 1142f.; Zöller/Philippi, a.a.O., m.w.N. a.d.Rspr.).
  • OLG Oldenburg, 06.01.2006 - 3 UF 45/05

    Zulässigkeit der eingeschränkten Beiordnung eines zugelassenen, aber nicht

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    - mit Schriftsatz vom 17.12.2007 sofortige Beschwerde einlegte, um (so das Beschwerdeziel) die Beiordnung eines Rechtsanwalts "ohne weitere Einschränkungen" zu erreichen (da seiner Ansicht nach, die Einschränkung "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts" seit Inkrafttreten des RVG entfallen sei [so auch OLG Oldenburg, NJW 2006, 851-852]),.
  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Die Klage wird in diesem Fall nur anhängig (BGH, WM 1989, 970 = VersR 1989, 62), nicht rechtshängig (vgl. BGH, NJW 1972, 1373).
  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Die Klage wird in diesem Fall nur anhängig (BGH, WM 1989, 970 = VersR 1989, 62), nicht rechtshängig (vgl. BGH, NJW 1972, 1373).
  • OLG Dresden, 19.09.1997 - 6 W 1000/97

    Kostentragungspflicht bei einem unbeabsichtigt in Gang gesetzten Verfahren;

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Die Klarstellung kann auch durch die Erklärung erreicht werden, über die PKH solle vorab entschieden werden oder die Klage solle erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181f.; zu allem auch Zöller/Philippi, a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Ist eindeutig - wie im vorliegenden Fall - nur ein PKH-Gesuch gestellt worden, dann wird dieses auch nicht dadurch zur Klageschrift, dass das Gericht es als Klage behandelt, denn nur der Kläger ist befugt, den Streitgegenstand zu bestimmen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1980, 1127; OLG Köln, NJW 1994, 3360f.; OLG Dresden, a.a.O.; Zöller/Philippi, a.a.O., § 117 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.1988 - 13 U 3/88
    Auszug aus OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08
    Die Klarstellung kann auch durch die Erklärung erreicht werden, über die PKH solle vorab entschieden werden oder die Klage solle erst nach Bewilligung der PKH erhoben werden (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1989, 512; OLG Dresden, MDR 1998, 181f.; zu allem auch Zöller/Philippi, a.a.O.).
  • OLG München, 18.07.1988 - 11 WF 887/88
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 11 SF 229/14

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

    Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem Prozesskostenhilfe-Verfahren auch der Rechtsstreit als solcher anhängig und entsteht damit die Verfahrensgebühr (u.v.a. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.1952 - III ZR 196/50 - Oberlandesgericht (OLG) Rostock, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 W 22/08 - Hartmann, Kostengesetze, 4 Auflage, § 6 GKG Rdn. 6 jeweils m.w.N.).

    Stellt die Partei klar, dass sie die Klage nur bedingt für den Fall der Prozesskostenhilfebewilligung erheben will, so ist die Klage auch dann nicht beim Gericht anhängig geworden, wenn der Schriftsatz inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entspricht (u.v.a. OLG Rostock, Beschluss vom 31.03.2008 a.a.O.).

  • SG Osnabrück, 28.10.2009 - S 16 AL 11/06
    Dies spricht bereits deutlich dafür, dass es sich nicht um eine Klage handeln sollte (ähnlich: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14.07.2006, Az.: L 8 B 50/06 SO; BGH, Beschluss vom 14.02.2001, Az.: XII ZB 192/99; siehe auch: OLG Rostock, Beschluss vom 31.03.2008, Az.: 1 W 22/08).
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